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Förderanlagenabschlüsse

Durch verschiedene Fördersysteme wie Rollen-, Gurt-, Tragkettenbahnen oder Kreisförderer werden vielfältige Güter quer durch das Gebäude transportiert. Dabei durchbrechen sie oftmals Brandschutzabschnitte.

Aufgrund baurechtlicher Vorschriften und der damit verbundenen Brandschutzbestimmungen müssen in diesen Fällen Förderanlagenabschlüsse eingesetzt werden. Sie verschließen die Öffnungen im Brandfall sicher und verhindern somit eine Ausbreitung des Feuers durch die Förderanlage.

Durch spezielle Steuerungs- und Notstromanlagen wird vor dem Schließen des Förderanlagenabschlusses sichergestellt, dass der Schließbereich freigefahren wird und Fördergüter eine sichere Schließung nicht beeinträchtigen können.

Wartung und Prüfung von Förderanlagenabschlüssen

Förderanlagenabschlüsse sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen. Die Durchführung der jährlichen Wartung sowie der periodischen Funktionsprüfung erbringen wir als Fachunternehmen herstellerunabhängig nach der:

  • Prüfanweisung des jeweiligen Herstellers 
  • allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt
  • DIN 14677 für die zugehörige Feststellanlage

Grundlage für die Durchführung einer regelmäßigen Wartung und Prüfung ist die Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und die jeweilige Landesbauordnung (LBO), in denen u.a. die Sicherstellung des Brandschutzes geregelt sind. Damit sind Betreiber von Förderanlagenabschlüssen verpflichtet, deren funktionsfähigen Zustand permanent zu prüfen und zu sichern:

Mit PROTEC-24 haben Sie einen kompetenten Dienstleister an Ihrer Seite, der die Einhaltung der Vorschriften umfassend für Sie übernimmt!

  • Für Anlagen aller Hersteller
  • Herstellerkompetenz durch Mitglied in der Stöbich-Unternehmensgruppe
  • Geschulte und zertifizierte Servicetechniker
  • Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet von Förderanlagenabschlüssen

Instandhaltung von Förderanlagenabschlüssen

Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ergibt sich für den Betreiber von Förderanlagenabschlüssen die Verpflichtung, die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Ist die Funktionsfähigkeit nicht gegeben, muss das Problem, das zum Ausfall führt, schnellstmöglich behoben werden. PROTEC-24 steht Ihnen dabei für Anlagen und Komponenten aller Hersteller kompetent und flexibel zur Seite:

Mit PROTEC-24 haben Sie einen kompetenten Dienstleister an Ihrer Seite, der speziell für  Instandhaltungsmaßnahmen von Förderanlagenabschlüssen geschult ist!

  • Für Anlagen aller Hersteller
  • Herstellerkompetenz durch Mitglied in der Stöbich-Unternehmensgruppe
  • Geschulte und zertifizierte Servicetechniker
  • Langjährige Erfahrung an Förderanlagenabschlüssen, Steuerungen und Feststellanlagen


Modernisierung/Nachrüstung

Auch bei bestehenden Anlagen ergeben sich immer wieder neue Anforderungen. Bei veränderten gesetzlichen Vorschriften gibt es in der Regel keinen Bestandsschutz, so dass Anpassungen unter Umständen unumgänglich sind.

PROTEC-24 berät Sie kompetent und individuell, wie Sie Ihre Anlagen effizient modernisieren und an die jeweiligen Anforderungen anpassen können. Wir sagen Ihnen, was sich für Sie lohnt, mit welchem Budget Sie rechnen müssen und welche Vorteile Sie dadurch erzielen können.

Vorteile einer Modernisierung:

  • Garantierte Einhaltung aller Normen, Vorschriften und Richtlinien
  • Effizientere Betriebsprozesse und höhere Zuverlässigkeit
  • Höherer Komfort
  • Optimierte Sicherheit
  • Erhöhung der Lebensdauer
  • Sicherstellung der Ersatzteilbeschaffung

Für Information zu Neuanlagen besuchen Sie bitte innerhalb der Stöbich-Unternehmensgruppe die Website der Stöbich Brandschutz GmbH: