Rauch-Wärme-Abzugsanlagen
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Rauch und Brandgase aus dem Gebäude nach außen durch Öffnungen im Dach oder in der Fassade abgeführt werden. So bleiben Flucht- und Rettungswege weiter passierbar. Auch die Wärme durch das Feuer wird dabei abgezogen und damit eine weitere Brandausweitung verhindert. Die Gebäudekonstruktion wird geschützt. | Zu einer kompletten Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören:
leistungen alle Komponenten ab! |
Unsere Anwendungsfelder
Arten von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen in Treppenhäusern
Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer schreiben vor, dass Gebäude mit mehr als 5 Geschoßen sowie innenliegende Treppenräume, die nicht unmittelbar an einer Außenwand liegen, grundsätzlich und ohne Ausnahmen mit einem Rauchabzug ausgerüstet sein müssen.
Bei außenliegenden Treppenräumen, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen, in der zu öffnende Fenster eingesetzt sind, müssen ab einer bestimmten Gebäudehöhe oder Geschossanzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden. Diese variieren je nach Bundesland.
In Treppenräumen von Bauten mit hohem Publikumsaufkommen, wie z.B. Verkaufsstätten oder Sportstätten, ist immer ein Rauchabzug vorzusehen. Hier müssen Auslösestellen auf jeder Etage platziert sein.
Die in den Landesbauordnungen festgelegten Einbauvorschriften (z.B. BauO NRW § 37) für Rauchabzüge beziehen sich ausschließlich auf Treppenräume!
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen gemäß Din 18232-2
Die DIN 18232-2 gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Der Geltungsbereich der DIN 18232 erstreckt sich sowohl auf gewerbliche, als auch auf nicht gewerbliche Gebäude. Sie gilt jedoch nicht für Treppenräume und Versammlungsstätten.
Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1.600 m² groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1.600 m² große Rauchabschnittsflächen unterteilt werden.
Unser Leistungsspektrum
Wartung und Prüfung
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an Rauch-Wärme-Abzugsanlagen durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
- Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig, aber mindestens einmal pro Jahr, eine fachgerechte Prüfung gem. Herstellervorgaben durchführen zu lassen.
- Eine Funktionsprüfung der Rauch-Wärme-Abzugsanlagen muss betreiberseitig monatlich durchgeführt werden. Das kann auch auf einen Fachbetrieb übertragen wie z. B. PROTEC-24 werden.
- Die Durchführung der Wartung und Prüfung darf nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.
- Alle Wartungen und Prüfungen müssen verpflichtend schriftlich dokumentiert werden und vom Betreiber dokumentarisch nachgewiesen werden können, z. B. durch Prüfberichte oder ein Prüfbuch.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Rauch-Wärme-Abzugsanlagen, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Dibt sowie aus verschiedenen Vorschriften und Regelungen:
- Musterbauordnung (MBO)
- Musterprüfverordnung (MPrüfVO)
- technische Prüfverordnung - TPrüfVO
- DIN 18232 Teil 2
- DIN EN 12101 Teil 2
- VdS/CEA- Richtlinie 4020
Leistungen
- zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
- Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
- proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
- vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
- individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
- individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Instandsetzung
Gemäß der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ergibt sich für den Betreiber baulicher Anlagen die Verpflichtung, alle Anlagen jederzeit funktionstüchtig und sicher für Mitarbeiter und Besucher zu halten. Aufgrund von Schäden an der Anlage ist die Funktionsfähigkeit jedoch nicht immer gegeben und regelmäßige Anpassungen bei den gesetzlichen Anforderungen schreiben neue technische Ausstattungen vor, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Eine schnelle Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit muss dann zwingend erfolgen. PROTEC-24 steht Ihnen dabei mit der notwendigen Reparatur oder einer Modernisierung kompetent und flexibel zur Seite. Alle Arbeiten werden ausschließlich durch vorgeschriebene sachkundige Mitarbeiter vorgenommen.
Reparatur/Instandsetzung
Sollten Sie einen Defekt an Ihrer Anlage haben, stehen wir Ihnen mit über 30 Niederlassungen und Service-Standorten bundesweit vor Ort zur Seite. Wir beheben Schäden schnellstmöglich und bringen damit Ihre Betriebsprozesse wieder zum Laufen.
Dank unserer zertifizierten und sachkundigen Servicetechniker sowie einer umfangreichen Wissensdatenbank können wir bei nahezu allen Systemen die Funktionsfähigkeit bzw. den Brandschutz fachgerecht und herstellerunabhängig wiederherstellen. Viele Ersatzteile sind dabei bereits in unseren Servicewagen vorhanden oder können schnell und direkt von den jeweiligen Herstellern bezogen werden.
Im Notfall können Sie sich immer auch auf unseren 24-Stunden-Notdienst an 365 Tagen im Jahr verlassen.
Leistungen
- fachgerechte Reparaturen durch sachkundiges und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Rund-um-die-Uhr-Einsatzgarantie – 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
- sofortige Reparatur vor Ort durch Vorhaltung von Standardersatzteilen im Servicefahrzeug und direkter, digitaler Verbindung zur umfangreichen Wissensdatenbank in CAVEA mit allen technischen Informationen zu Systemen und Anlagen aller Hersteller
- effiziente Erstellung maßgeschneiderter Reparatur- oder Modernisierungsangebote direkt nach einer Wartung und Prüfung durch automatische Verbindung zum Innendienst über die Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA
- sicherheitstechnische Prüfung gemäß Vorschrift, nach den Vorgaben des Herstellers im Anschluss aller Änderungen an den Anlagen
- professionelle und unabhängige Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Instandhaltung gegenüber einer Neuanlage
Modernisierung
Modernisierung/Nachrüstung
Auch bei bestehenden Anlagen ergeben sich immer wieder neue Anforderungen. Da es in der Regel keinen Bestandsschutz gibt, sind unter Umständen durch veränderte gesetzliche Vorschriften Anpassungen teilweise unumgänglich.
Aber auch im Zuge des internen Facility Managements sind Themen wie effiziente Prozesse oder Kosteneinsparungen eine ständige Herausforderung. PROTEC-24 berät Sie kompetent und individuell, wie Sie Ihre Anlagen effizient modernisieren und an die jeweiligen Anforderungen anpassen können. Wir sagen Ihnen, was sich für Sie lohnt, mit welchem Budget Sie rechnen müssen und welche Vorteile Sie dadurch erzielen können.
Vorteile einer Modernisierung:
- garantierte Einhaltung aller Normen, Vorschriften und Richtlinien
- verbesserte Energieeffizienz
- effizientere Betriebsprozesse und höhere Zuverlässigkeit
- höherer Komfort
- verbesserte Leistung
- bessere Optik
- optimierte Sicherheit
- Erhöhung der Lebensdauer
- Sicherstellung der Ersatzteilbeschaffung
Wissenswertes
Betreiberpflichten / Normen & Vorschriften
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Absatz 2 Grundgesetz
„Jeder hat das Rechts auf körperliche Unversehrtheit.“
§ 319 Strafgesetzbuch
Wer bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Gebäuden Leib und Leben von Menschen gefährdet, kann mit Geld- und Freiheitsstrafe belangt werden.
§ 14 Musterbauordnung (und Übernahme in die Landesbauordungen)
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Normen & Vorschriften
EN 12101
Musterindustriebaurichtlinie
- es muss eine ausreichende Rauchableitung vorhanden sein
- ...ausreichend ist, wenn für jede zur Brandbekämpfung erforderliche Ebene eine raucharme Schicht von
- mindestens 2,5 m Höhe rechnerisch nachgewiesen wird und
- ... die Einrichtungen zur Rauchableitung die technischen Anforderungen an Rauchabzugsanlagen erfüllen.
DIN 18 232 (Teil 2 Kapitel 10)
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
DIN 57 833 Teil 1
Wartungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen zum Beispiel auch elektrische NRA oder Rauchmelder, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.
VdS 4020
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch und Wärmeabzugsanlagen, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen freigeben, sowie Energiezuleitungen und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden.
VDI 3564
Sämtliche Brandschutzeinrichtungen einschließlich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in regelmäßigen Abständen zu warten und zu überprüfen. Über die Überprüfungen sind Kontrollbücher zu führen, aus denen Prüfdatum und Prüfbefund ersichtlich sind. Mängel sind unverzüglich abzustellen.
Wartungsvoraussetzungen
DIN 18232-2
Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Als qualifiziert gelten in diesem Zusammenhang Firmen, deren Mitarbeiter (Sachkundige) entsprechende Schulungen bei den einschlägigen Errichter- und Herstellerfirmen von NRA-Anlagen nachweisen können oder Firmen, die selbst zertifizierter Hersteller oder Errichter von NRA-Anlagen sind.
Begriffe RWA
NRA
Natürlicher Rauchabzug, der auf dem thermischen Auftriebs-Prinzip beruht.
MRA
Maschineller Rauchabzug, mittels Ableitung des Rauchs durch Ventilatoren.
RDA
Rauch-Druck-Anlage, zur Verhinderung des Eindringens und der Ableitung von Rauch mittels Druckdifferenz (Ventilator + regelbare Öffnung)
WA
Anlage zur natürlichen oder maschinellen Ableitung von Wärme
RWA
Frühere Bezeichnung (vielfach noch heute gebräuchlich) für eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die aus den einzelnen RWG, den Bedienelementen, den Zuleitungen, der Energieversorgung und ggf. der Zuluftversorgung besteht.
RWG
Rauch- und Wärmeabzugsgerät ist das Element inclusive des Öffnungssystems, das die Öffnung zur Rauch- und Wärmeableitung nach außen hin freigibt.
RWF
Rauch- und Wärmefreihaltung