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Instandhaltung von Feststellanlagen

Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ergibt sich für den Betreiber von Feststellanlagen die Verpflichtung, die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Ist die Funktionsfähigkeit nicht gegeben, muss das Problem, das zum Ausfall führt, schnellstmöglich behoben werden. PROTEC-24 steht Ihnen dabei für Anlagen und Komponenten aller Hersteller kompetent und flexibel zur Seite:

Mit PROTEC-24 haben Sie einen kompetenten Dienstleister an Ihrer Seite, der speziell für  Instandhaltungsmaßnahmen von Feststellanlagen geschult ist!

  • Für Anlagen aller Hersteller
  • Herstellerkompetenz durch Mitglied in der Stöbich-Unternehmensgruppe, zu der auch Protronic  gehört
  • Geschulte und zertifizierte Servicetechniker
  • Langjährige Erfahrung an flexiblen Systemen, Steuerungen und Feststellanlagen


Modernisierung/Nachrüstung

Auch bei bestehenden Anlagen ergeben sich immer wieder neue Anforderungen. Bei veränderten gesetzlichen Vorschriften gibt es in der Regel keinen Bestandsschutz, so dass Anpassungen unter Umständen unumgänglich sind.

PROTEC-24 berät Sie kompetent und individuell, wie Sie Ihre Anlagen effizient modernisieren und an die jeweiligen Anforderungen anpassen können. Wir sagen Ihnen, was sich für Sie lohnt, mit welchem Budget Sie rechnen müssen und welche Vorteile Sie dadurch erzielen können.

Vorteile einer Modernisierung:

  • Garantierte Einhaltung aller Normen, Vorschriften und Richtlinien
  • Effizientere Betriebsprozesse und höhere Zuverlässigkeit
  • Höherer Komfort
  • Optimierte Sicherheit
  • Erhöhung der Lebensdauer
  • Sicherstellung der Ersatzteilbeschaffung